Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Bei bestehendem Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 €.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Es besteht mindestens Pflegerad 1.
  • Die zu pflegende Person lebt Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einem betreuten Wohnen.
  • Die Pflege wird von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst übernommen.

Welchen Betrag übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt einen monatlichen Betrag von 40 Euro (aktuell auf Grund der Corona-Pandemie 60 Euro).

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Verbrauchsprodukten, im Rahmen der 40 Euro Pauschale dürfen Sie diese je nach Bedarf zusammenstellen.

  • Saugfähige Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel für Hände oder Fläche
  • Einmallätzchen
  • Fingerlinge

Zusätzlich können wir gerne wiederverwendbare/waschbare Bettschutzeinlagen bei Ihrer Krankenkasse für Sie beantragen.

Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?

Kommen Sie bei uns vorbei! Wir…

  • prüfen die Vorrausetzungen für den Antrag
  • füllen den Antrag mit Ihnen zusammen aus
  • reichen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein
  • melden uns bei Ihnen

Sobald eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erfolgt ist, können Sie monatlich Pflegehilfsmittel in einer unserer Filialen abholen.

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