Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Bei bestehendem Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 €.
Was sind die Voraussetzungen?
- Es besteht mindestens Pflegerad 1.
- Die zu pflegende Person lebt Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einem betreuten Wohnen.
- Die Pflege wird von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst übernommen.
Welchen Betrag übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt einen monatlichen Betrag von 40 Euro (aktuell auf Grund der Corona-Pandemie 60 Euro).
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Verbrauchsprodukten, im Rahmen der 40 Euro Pauschale dürfen Sie diese je nach Bedarf zusammenstellen.
- Saugfähige Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für Hände oder Fläche
- Einmallätzchen
- Fingerlinge
Zusätzlich können wir gerne wiederverwendbare/waschbare Bettschutzeinlagen bei Ihrer Krankenkasse für Sie beantragen.
Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?
Kommen Sie bei uns vorbei! Wir…
- prüfen die Vorrausetzungen für den Antrag
- füllen den Antrag mit Ihnen zusammen aus
- reichen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein
- melden uns bei Ihnen
Sobald eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erfolgt ist, können Sie monatlich Pflegehilfsmittel in einer unserer Filialen abholen.
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